Verbraucherzentrale: Gericht untersagt Datenschutzverstöße von LinkedIn
Das soziale Netzwerk Linked darf auf seiner Webseite nicht mehr mitteilen, dass es auf „Do-Not-Track“-Signale nicht reagiert, mit denen Nutzer der Nachverfolgung („Tracking“) ihres Surfverhaltens per Browsereinstellung widersprechen.